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Als Allgemeinanwalt beschäftige ich mich grundsätzlich mit Rechtsfragen aller Art.

Die Vorschriften der Berufsordnung für Rechtsanwälte sahen bis 2006 die Bennennung von Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten vor. Diese bisherige Regelung ist weggefallen. Rechtsanwälte sind bei der Benennung von Teilbereichen ihrer Berufstätigkeit nun nicht mehr an die früheren Begriffe gebunden.

Im Laufe meiner langjährigen Arbeit haben sich folgende Schwerpunkte ergeben:  

Sozialrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht

Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat mir aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen.

Im Sozialrecht sind Streitigkeiten aus den Sozialversicherungszweigen (Pflege-, Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) sowie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) -Angelegenheiten erfasst.


Ich verstehe diese Bereiche als den Kern meines juristischen Beschäftigungsfeldes, je nach Ausgestaltung des Einzelfalles werden jedoch auch andere Themenbereiche wahrgenommen.

Aufgrund der langjährigen Unterrichtstätigkeit im Bereich der Alten- und Krankenpflege bestehen Kontakte zu diversen Pflegeeinrichtungen, die ich in den anfallenden Rechtsfragen berate und vertrete.

Korrespondenzführung in englischer Sprache ist möglich.