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Das abgeschlossene Studium der Rechtswissenschaften und die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft begründet aufgrund der aktuellen Rechtslage eine umfassende Vertretungsbefugnis, die lediglich eine Vertretung vor dem Bundesgerichtshof ohne besondere Zulassung ausschließt.

Die Zielrichtung der anwaltlichen Tätigkeit ist jedoch nicht in erster Linie auf das Beschreiten des gerichtlichen Weges ausgerichtet. Wenn es unter Wahrung der Interessen der Mandanten möglich erscheint, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, kann dies vorteilhafter sein als ein langwieriger und unter Umständen kostenträchtiger Klageweg.

Auch insoweit zu beraten, betrachte ich - ungeachtet einer energischen Vertretung der Mandanteninteressen im unvermeindlichen Streitfalle - als meine Aufgabe.